„längst überfälliges Signal“
Europäischer Gerichtshof verurteilt Ungarns Anti-LGBTIQ+-Gesetz
Am Dienstag fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil: Die Einschränkung von LGBTIQ+-Inhalten in Ungarn verstößt gegen mehrere Werte und Richtlinien der EU. Wie Luxemburger EU-Abgeordnete und die Zivilgesellschaft darauf reagieren.
Symbolbild von der Budapest Pride 2025: Der Europäische Gerichtshof setzt ein Zeichen für LGBTIQ+-Rechte und verurteilt Ungarns queerfeindliche Politik Foto: AFP/Attila Kisbenedek
2021 verabschiedete die ungarische Regierung unter dem scheidenden Ministerpräsidenten Viktor Orbán (Fidesz) ein Gesetz, das den Zugang zu LGBTIQ+-Inhalten für Minderjährige stark einschränkt – offiziell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Europäische Kommission klagte dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), da sie darin unter anderem einen Verstoß gegen EU‑Grundrechte und ‑Werte sowie europäische Richtlinien zum Binnenmarkt sah. 2023 schloss sich auch das Europäische Parlament an. Jetzt hat der EuGH der Kommission und dem Parlament in allen Punkten recht gegeben – und erkennt zum ersten Mal den eigenständigen Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrags an, der die Werte der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung und der Menschenrechte umfasst.