EuGH-Generalanwältin

Ungarn hätte 10 Milliarden an EU-Mitteln nicht erhalten dürfen

Die EU-Kommission hätte nach Einschätzung eines der Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zehn Milliarden Euro an EU-Mitteln nicht an Ungarn freigeben dürfen.

EuGH-Generalanwältin kritisiert Ungarns Anspruch auf zehn Milliarden Euro EU-Fördermittel vor Gericht

Ungarn hätte keine zehn Milliarden Euro erhalten dürfen, meint die EuGH-Generalanwältin Foto: Uli Deck/dpa

Die im Dezember 2023 getroffene Entscheidung sei „ohne jegliche Erklärung“ erfolgt, beanstandete Generalanwältin Tamara Capeta in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag. Dieser könnte erheblichen Einfluss auf das Urteil in dem Verfahren um die Freigabe der Mittel haben.

Capeta monierte, dass die EU-Kommission damals die Gelder für Ungarn freigegeben habe, ohne dass die verlangten Reformen in dem Land umgesetzt gewesen seien. Die Kommission hatte die Mittel im Dezember 2023 im Vorfeld eines EU-Gipfels freigegeben, nachdem Budapest mit der Blockade von weiteren Hilfsleistungen für die Ukraine gedroht hatte. Mehrere EU-Parlamentarier warfen der Brüsseler Behörde daraufhin vor, sich vom ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban erpressen lassen zu haben.

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