SOS-Kinderdorf

Kannerduerf setzt zwei Kommissionen ein, um Missbrauchsfälle aufzuklären

Nach Missbrauchsvorwürfen aus dem Jahr 2002 setzt die „Fondation Lëtzebuerger Kannerduerf“ eine unabhängige Expertenkommission und einen internen Audit an – ein Abschlussbericht ist binnen zwölf Monaten geplant. Zeugenaufrufe sollen bald folgen.

Kinderdorf Mersch mit spielenden Kindern und grünen Bäumen im Hintergrund, Archivbild der sozialen Einrichtung in Luxemburg

Das Kinderdorf in Mersch (Archivbild) Foto: Editpress/Anne Lommel

Die Vorwürfe wiegen schwer: Am 7. März des vergangenen Jahres hat Valérie Oberlé, Generaldirektorin und Präsidentin des Direktionskomitees des SOS-Kinderdorfs in Luxemburg, Anzeige erstattet. Der Grund: Eine ehemalige Bewohnerin des Dorfs hatte um Hilfe gebeten – wegen eines Missbrauchsfalls im Jahr 2002. Reporter.lu berichtete im Oktober des vergangenen Jahres als Erstes über den Fall. „Die Anzeige bezieht sich auf einen ehemaligen Leiter des ‚Kannerduerf‘“, zitiert das Rechercheportal Oberlé.

Fast 30 Jahre lang soll der Mann an der Spitze der Stiftung gestanden haben und auch nach seiner Pensionierung regelmäßig die Einrichtung besucht haben. 2015 soll ihm laut Reporter endgültig der Zutritt verboten worden sein. Nach einem „Vorfall“, bei dem der Mann mutmaßlich ein junges Mädchen unsittlich berührt hat. Laut der Vereinigung „Innocence in Danger“ soll es allerdings weitere Vorfälle gegeben haben.

Rigorose Aufklärung

Um das Ausmaß der Vorfälle aufzuklären, setzt die „Fondation Lëtzebuerger Kannerduerf“ nun gleich zwei Kommissionen ein. Das hat die Stiftung am Freitag in einer Pressemitteilung kommuniziert. Ein Expertengremium aus vier unabhängigen Experten soll Art, Anzahl und Tragweite der Ereignisse ergründen und dokumentieren. Dazu sollen in Kürze Zeugenaufrufe erfolgen. Die Kommission hofft auf die Mitarbeit einstiger Bewohner des „Kannerduerf“. Diese sollen ihre Erfahrungen „sicher und vertraulich“ schildern können. Allerdings soll die Expertenkommission nicht der Justiz in irgendeiner Form vorgreifen.

Zudem soll eine interne Untersuchungskommission ein Audit durchführen. Dieses soll „den bei der Stiftung bestehenden Rahmen, die Prozesse und die Praktiken untersuchen, um mögliche Mängel, Schwachstellen oder Defizite zu identifizieren“, heißt es im Pressekommuniqué. Außerdem soll die Kommission auch die rigorose Durchführung der Arbeit der Expertenkommission überwachen.

Die Arbeit der beiden Kommissionen soll in einen gemeinsamen Abschlussbericht münden. Die Prozedur soll zwölf Monate dauern und kann verlängert werden, Zwischenstandsmeldungen an den Verwaltungsrat sind vorgesehen.

Laut Valérie Oberlé, Generaldirektorin des „Kannerduerf“, ist die Aufgabe der Organisation, „ein sicheres, anspruchsvolles und transparentes Umfeld für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten“. Das durch die Vorfälle erschütterte Vertrauen soll durch die Aufklärung der Vorfälle wieder hergestellt.

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