Tierhaltung
Luxemburger Regierung plant kein Verbot von Anbindeställen für Nutztiere
Die Haltung von Rindern und Sauen in Anbindeställen ist in Luxemburg immer noch erlaubt. Die Regierung plant kein Verbot, setzt aber auf schrittweise Rückgänge ohne Fördermittel.
Kühe stehen auf einem Bauernhof in einem Stall für Anbindehaltung Symbolfoto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
„Es ist unsere Pflicht, Leiden zu verhindern“, ist in einem offenen Brief an den deutschen Agrarminister zu lesen. Mehr als 350 Tierärzte in Deutschland haben ihn unterschrieben. Sie fordern darin ein Ende der Haltung von Rindern und Milchkühen in Anbindeställen. Diese sei aus tierärztlicher Sicht nicht vertretbar: „Die Anbindehaltung schränkt die artgemäße Bewegungsfreiheit der Tiere erheblich ein. Rinder können weder ihr natürliches Sozialverhalten ausleben noch ihrem Bewegungsdrang nachkommen“, schreiben die Veterinäre. Die Folge seien vermeidbare physische sowie psychische Belastungen für die Tiere. Für die Experten ist klar: Diese Form der Nutztierhaltung ist nicht im Sinne einer zukunftsfähigen Landwirtschaft.
Auch in Luxemburg ist die Anbindehaltung erlaubt und wird noch immer praktiziert. Wie aus der Antwort von Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage von Joëlle Welfring („déi gréng“) hervorgeht, gaben bei der letzten Erhebung zur Art der Stallhaltung im Jahr 2020 insgesamt 189 von 1.191 Rinderbetrieben an, einen Teil ihres Viehbestands in Anbindeställen zu halten. Rund 3,4 Prozent von Luxemburgs Rindern standen – zumindest über den Winter – in Anbindeställen. Bei den Mutterkühen lag der Anteil bei 5,9 Prozent, bei den Milchkühen bei 3,2 Prozent. Für Kälber ist die Anbindehaltung verboten.