Justiz

Prozess um Eisstatue in Luxemburg: Angeklagter weist Schuld zurück

Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Tod des zweijährigen Emran hat der Hauptangeklagte jede Verantwortung zurückgewiesen. Der Eisskulpteur betonte vor Gericht, er habe nach den Regeln der Kunst gearbeitet.

Der Hauptangeklagte erklärte vor Gericht, dass er nach den Regeln der Kunst gearbeitet habe

Der Hauptangeklagte erklärte vor Gericht, dass er nach den Regeln der Kunst gearbeitet habe Foto: Editpress-Archiv/Alain Rischard

„Das Chalet musste an etwas anlehnen. Es war eine Kulisse!“, sagte der angeklagte Eisskulpteur Samuel G. Er erklärte, der ursprünglich vorgesehene Standort sei kurzfristig geändert worden. Zwischen der Eisfassade und der Eisbahn sei ein freier Raum geblieben. Zudem habe der Platz eine leichte Neigung gehabt, die er nicht ausgeglichen habe.

Schon am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte gesagt, er habe sich gezwungen gesehen, die Installation dennoch aufzubauen. Er habe versucht, den Zugang zur Rückseite mit Eisresten und dekorativen Tannen zu blockieren. „Das war gefährlich. Eine Kulisse ist dafür nicht gemacht. Bei Gedränge besteht die Gefahr, dass die Konstruktion nach hinten kippt“, sagte er am Dienstag vor der 16. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg. Es war der zweite Tag im Prozess um den vor sechs Jahren tödlich verunglückten Jungen.

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