Tödlicher Unfall in Kayl

„Sécurité routière“ warnt davor, die Schuld beim 16-jährigen Opfer zu suchen

Warnweste oder nicht? Für Isabelle Medinger, Direktorin der „Sécurité routière“, ist das nach dem tödlichen Unfall bei Kayl die falsche Debatte.

Nach dem Unfall warnt die Direktorin vor einer Schuldzuweisung an die Betroffenen

Nach dem Unfall warnt die Direktorin vor einer Schuldzuweisung an die Betroffenen Fotos: Editpress/Lisa Goedert, Julien Garroy/Montage: Sandra Hourscht

Ein 16-Jähriger ist am Sonntag an den Folgen eines Verkehrsunfalls bei Kayl gestorben. Der Jugendliche war in der Nacht auf Sonntag gemeinsam mit einem Freund unterwegs, als er auf dem CR166 von einem Auto erfasst wurde. Gegen den 26-jährigen Fahrer wird nun wegen fahrlässiger Tötung, Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer ermittelt.

Fokus nicht auf die Opfer legen

Auf die Frage, welche Regeln für Fußgänger auf einer Landstraße gelten, reagierte Isabelle Medinger, Direktorin der „Sécurité routière“, am Mittwoch gegenüber dem Tageblatt mit deutlichen Worten. Sie warnt davor, die Verantwortung zu stark bei den Opfern zu suchen: „Wir befinden uns hier nicht in einem normalen Fall“, sagte sie. Der Fahrer habe nicht nur unter Alkoholeinfluss gestanden, sondern sei außerdem geflüchtet.

Statt über das Verhalten der Betroffenen zu sprechen, müsse man die Schwere der begangenen Straftaten in den Blick nehmen: „Wir sehen zwar, wie gefährlich der Verkehrsraum sein kann, aber ich kann und will nicht beurteilen, ob die jungen Leute das Recht hatten, dort zu gehen oder nicht.“ Auch die Frage, ob sie bestimmte Pflichten zu erfüllen hätten – etwa eine Warnweste zu tragen – trete angesichts der Umstände in den Hintergrund.

Was der „Code de la route“ vorschreibt

Im „Code de la route“ steht, welche Regeln für Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Im Artikel 170, Abschnitt 2, heißt es: „Personen, die eine Fahrbahn einer öffentlichen Straße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fuß benutzen, müssen in der Zeit von der Dämmerung bis zum Tagesanbruch eine Sicherheitskleidung tragen, die den genannten Anforderungen entspricht.“

Schwere des Geschehens im Vordergrund

Medinger will diese Vorschrift aber nicht auf den konkreten Fall anwenden. Dafür sei das Geschehen zu schwerwiegend. Es gehe um einen tödlichen Unfall und den Verdacht auf schwere Delikte. „Außerorts sollte man grundsätzlich eine Warnweste tragen. Aber in diesem Fall wirkt die Diskussion darüber fast absurd“, sagte sie. Der Fall eigne sich deshalb nicht als Grundlage für allgemeine Präventions- oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Fußgänger.

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5 Kommentare
Guy Mathey 31.08.202617:08 Uhr

Fast täglich wird über sanfte Mobilität gesprochen und geschrieben, dennoch existieren kaum sichere Fusswege entlang den Überlandtrassen, so dass Menschen, welche zu Fuss unterwegs sind, stets inakzeptablen Gefahren ausgesetzt sind. Diesen Missstand gilt es möglichst zeitnah zu beheben und die Strassen mit einem separaten Weg für sanfte Mobilität auszustatten.
Dann zum Thema Alkohol an Steuer: Auch wenn es Missbrauch nicht gänzlich verhindert, so würde es doch Klarheit schaffen: Führt endlich 0,0% Alkohol am Steuer ein, und nein, Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt sondern ein Verbrechen.

Philippe 30.08.202612:06 Uhr

Ob Affekoten daat ähnlech gesin ?

Ënnert Alkoholafloss fueren an Fahrerflucht ass natierlech haart dem Gesetz no ze stroofen.

Dunord Hagar 29.08.202621:50 Uhr

Wenn ein Autofahrer um 3.30 Uhr auf der gleichen unübersichtlichen Stelle ein Rad wegen einem Reifenschaden wechseln muss und er wird von einem anderen Fahrzeug angefahren wird, welcher ebenfalls Fahrerflucht begeht, wird aus der "absurden" Diskussion über das Tragen einer Warnweste ein Tatbestand. Das Aufstellen eines Warndreieckes in einem definiertem Abstand ist gesetzlich vorgeschrieben und das Einschalten der Warnblinkanlage wird dann von der Justiz bestimmt nicht als "nice to do" abgetan. Die Annahme, dass der Pannenfahrer Alkohol getrunken hat, ist rein spekulativ aber es ist vorstellbar, dass die Polizei diesbezüglich tätig wird.

Nomi 29.08.202617:29 Uhr

Et deed mer Leed der Mme ze widderspriechen, mee wann een eso'u schlemm Akzidenter an Zukunft well verhenneren muss een di Disskussio'un iwert d'Warnvesten och fei'eren !!

Philippe 29.08.202611:43 Uhr

Trotzdem geet nett op der rietser Seit vun der Stroos zu Fouss ,an schons guernett do.

Nomi antwortete am 01.09.202613:31 Uhr

Et wir vlaicht un der Zeit fir mat kurzen Pub-Spotten an Press an Radio/TV dei' Erzeihung ze machen dei' et haut an den Famillien net mei' gett.
Mir hun an den 60er70er emmer gesoot kridd lenks geint den Verkei'er ob der Stroos ze go'en wo'u keen Trottoir war !
S'ou Banalitei'ten muss en den Leit haut rem bei' brengen ! Frei'er hun mer daat direkt angesinn an hun eis drun gehaale. Dofir sinn mer haut nach do !
Me nom Motto vun villen Jonker : Waat soll denn Aalen dann wessen !!

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