Bürgermeister zwischen Pflicht und Eigennutz
Staatsanwalt sieht klare Interessenvermischung bei Roberto Traversini – vier Jahre auf Bewährung gefordert
Im Fall Roberto Traversini sieht die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Interessenvermischung als erwiesen an. Der Vertreter der Anklage forderte deshalb unter anderem eine Haftstrafe von vier Jahren mit integralem Strafaufschub.
Roberto Traversini und seine Lebensgefährtin vor Gericht. Ihm droht Haft, ihr eine Geldstrafe. Zeichnung: Kim Kieffer/Editpress
Gut sechs Jahre nach Beginn der Ermittlungen kommt der Staatsanwalt zum Schluss, dass Roberto Traversini seine Position als Bürgermeister und Präsident der Beschäftigungsinitiative CIGL genutzt habe, um private Interessen durchzusetzen. Dies bedeute nicht zwangsläufig besonders schwere Verfehlungen, aber mutmaßliche Straftaten.
Ein zentraler Punkt sei die Vorabstimmung zu Änderungen im Bebauungsplan der Gemeinde Differdingen. Es habe grundsätzlich das Interesse bestanden, eine Gartenbauzone in eine Wohnzone umzuwandeln. Dieses Interesse bestehe unabhängig davon, ob man dies tatsächlich wolle oder nicht, selbst was danach geschehe, sei dabei unerheblich. Entscheidend sei, dass Traversinis privates Interesse mit dem Allgemeininteresse kollidierte oder zumindest involviert war.