Nach Messerangriff von 14-Jähriger

Staatsanwaltschaft beklagt mangelnde Ressourcen – Mädchen hätte offenbar längst psychiatrische Behandlung benötigt

Das 14-jährige Mädchen, das am Mittwoch am „Lycée technique du Centre“ eine Mitschülerin mit einem Messer attackiert hat, hätte in psychiatrischer Betreuung sein müssen. Allerdings gab es für sie wohl keinen Platz.

Cité Judiciaire Gebäude mit Fokus auf juristische Themen und der Bedeutung von Ereignissen jenseits von „fait divers“

In der „Cité judiciaire“ sieht man den Vorfall nicht als „fait divers“ Foto: Editpress/Julien Garroy

In dem Fall eines tätlichen Messerangriffs auf eine Vierzehnjährige am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft nun weitere Details zu dem Fall präsentiert. In einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben geht die Justiz einen ungewöhnlichen Schritt: Sie betont, dass es sich bei dem Vorfall nicht um einen einfachen Zwischenfall handelt, sondern um ein Versagen der öffentlichen Daseinsfürsorge auf ganzer Linie.

Die Staatsanwaltschaft schreibt von „Problematiken im Zusammenhang mit der Betreuung von Minderjährigen in Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf ihre Versorgung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie“. Demnach „konnten aufgrund fehlender Plätze in geeigneten Einrichtungen bestimmte angeordnete, jedoch nicht vollzogene Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden“. Mit anderen Worten: Es lagen richterliche Beschlüsse zur jugendpsychiatrischen Betreuung der mutmaßlichen Täterin vor. Diese konnten aber nicht in die Tat umgesetzt werden, weil dem Staat die Ressourcen fehlen.

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