Neue EU-Regelungen
Luxemburg wird länger für arbeitslose Grenzgänger zahlen müssen
Vertreter des EU-Rates und des EU-Parlaments (EP) haben sich am Mittwochabend auf eine Reform der Regeln über Sozialleistungen für mobile Arbeitnehmer sowie Grenzgänger geeinigt. Für Luxemburg dürfte das finanzielle Konsequenzen haben.
Mehr als 120.000 Grenzgänger aus Frankreich gehen in Luxemburg einer Beschäftigung nach Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Seit bereits zehn Jahren liegen die Vorschläge zur Anpassung der Regeln für mobile Arbeitnehmer und Grenzgänger auf dem Tisch. Bislang scheiterten mehrere Versuche einer Einigung im Rat. Ziel ist es, die Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu fördern, indem die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme untereinander koordiniert werden. Neben einer Vereinfachung des bürokratischen Aufwands betrifft das unter anderem Familienleistungen, Regelungen zur Langzeitpflege sowie die Auszahlung von Arbeitslosengeld. Es geht darum, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, in vollem Umfang von ihren sozialen Rechten profitieren können. Betroffen davon sind laut Angaben in einer Mitteilung der federführenden EP-Berichterstatterin Gabriele Bischoff (S&D) in der EU rund 14 Millionen Arbeitnehmer.
Vor allem die Regelung zum Arbeitslosengeld ist für Luxemburg mit seinen rund 200.000 Grenzgängern von Bedeutung. Die luxemburgischen Regierungen hatten stets ihre Probleme mit den neuen Regeln, insbesondere was die Auszahlung des Arbeitslosengeldes an betroffene Grenzgänger anbelangt. Bislang zahlt Luxemburg während den ersten drei Monaten das Arbeitslosengeld für die Arbeitspendler aus dem nahen Ausland. Mit der Neufassung der Regeln würde sich dieser Zeitraum und damit ebenfalls die Kompensationszahlungen an die zuständigen Behörden in Frankreich, Deutschland und Belgien für die arbeitslosen Grenzpendler auf sechs Monate verdoppeln.