Urteil

Tod durch Eisskulptur: Künstler verurteilt, Stadt und LCTO freigesprochen

Wer trägt die Verantwortung für Emrans Tod? Der Zweijährige starb 2019, weil eine Eisskulptur auf dem Weihnachtsmarkt in Luxemburg-Stadt zusammenbrach. Am 2. Juli hat das Gericht nun seine Entscheidung verkündet.

Trauernde legen Blumen, Kerzen und Kuscheltiere am Knuedler-Unglücksort mit Eisschlitten-Skulptur ab

Trauernde haben Blumen, Kerzen und Kuscheltiere am Unglücksort auf dem „Knuedler“ abgelegt. Der Schlitten aus Eis war Teil der Skulptur gewesen. Archivfoto: Editpress/Alain Rischard

Im Winter 2019 wollte die Stadt Luxemburg den Besuchern des Weihnachtsmarktes auf dem „Knuedler“ erneut eine ganz besondere Attraktion bieten: eine Eisskulptur, an der Besucher für Erinnerungsfotos posieren können. Der beauftragte Künstler Samuel Girault formte zwei Schneeschlitten, mehrere Hocker und die stilisierte Frontseite einer Almhütte. Letztere war rund 2,5 Meter hoch und sollte am Abend des 24. November das traurige Schicksal von Emran besiegeln: Die bis zu 800 Kilogramm schwere Eiswand stürzte plötzlich ein und traf den Zweijährigen. Der Junge erlag seinen schweren Kopfverletzungen.

Tod durch Eisskulptur: Ermittlungen dauerten jahrelang

Erst sechs Jahre später begann einer der emotionalsten und komplexesten Prozesse der jüngeren Luxemburger Justizgeschichte. Die wochenlangen Verhandlungen legten eine erschreckende Kette aus unklaren Kompetenzen, fehlenden Absperrungen und gegenseitigen Schuldzuweisungen offen. Am Donnerstag um 15 Uhr wurde das Urteil nun verkündet.

Eisskulptur mit Schlitten als Sitzfläche vor Almhütte, die Wand fällt rückwärts auf Jungen – Unfall vor Ort

So sah die Eisskulptur vor dem Unglück aus. Die Schlitten waren als Sitzfläche konzipiert, die Wand in Form einer Almhütte stürzte rückwärts auf den Jungen. Foto: privat

Zehn Angeklagte, keine Verantwortlichen

Auf der Anklagebank saßen insgesamt neun Personen, zudem das Luxembourg City Tourist Office (LCTO) als „moralische Person“. Ihnen wurde fahrlässige Tötung („homicide involontaire“) vorgeworfen.

In ihren Einlassungen betonten der Künstler und sein Team, dass sie nach den gängigen Regeln ihres Handwerks gearbeitet und den Standort der Skulptur sogar hinterfragt hätten. Für die Absperrungen und die allgemeine Sicherheit auf dem Gelände sahen sie die Organisatoren in der Pflicht. Die Vertreter des LCTO und der Stadtverwaltung wiederum argumentierten, man habe sich auf die Expertise der Künstler verlassen. Laut Gutachten hätten diese jedoch eine morsche Palette als Sockel verwendet und das Gefälle nicht ausreichend ausgeglichen.

Die Staatsanwaltschaft forderte Strafen für zwei der drei beteiligten Eiskünstler sowie für zwei Verantwortliche aufseiten des LCTO, die für die Organisation und die Sicherheit des Marktes zuständig waren. Bei den übrigen Angeklagten sah die Staatsanwaltschaft keine direkte strafrechtliche Mitschuld und plädierte auf Freispruch.

Das Urteil

Für schuldig befand das Gericht letzten Endes nur Künstler Samuel Girault und einen seiner Helfer. Ersterer wurde zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, sein Mitarbeiter zu neun Monaten auf Bewährung. Neben Geldstrafen von 5.000 bzw. 1.500 Euro müssen beide zudem gemeinsam rund 250.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz an die Hinterbliebenen zahlen. Alle Mitarbeiter der Stadt Luxemburg und des Tourismusbüros wurden freigesprochen. Gegen das Urteil kann innerhalb von 40 Tagen Revision eingelegt werden.

Für die Eltern des kleinen Emran ein schwerer Moment: Der Mutter des verstorbenen Jungen kamen im Gerichtssaal die Tränen. „Sie waren unfassbar stark, haben die Verhandlung tapfer mitverfolgt und durchgehalten“, so der Familienanwalt Me. Grundmann. Man habe eigentlich auf eine Urteilsbegründung gehofft, es wurde jedoch keine verlesen.

Eisskulptur neben der Eislaufbahn auf dem Knuedler bei winterlichem Stadtfest

Die Eisskulptur stand in unmittelbarer Nähe der Eislaufbahn auf dem „Knuedler“ Archivfoto: Alain Rischard

* Im Artikel werden die Namen von den Personen genannt, die bereits öffentlich bekannt sind.

4 Kommentare
Jek Hyde 04.07.202610:47 Uhr

Ech verstin dât Urteel net ... et deet mer leed

Heini 02.07.202619:42 Uhr

Diese Verurteilung ist wiederum jeder
Kommentar überflüssig.Das ist Luxusburg.

JJ 02.07.202615:51 Uhr

Eis (Gletscher) bewegt sich dauernd.Unter seinem Eigengewicht gleitet es auf einem dünnen Wasserfilm. Das hätten auch die Artisten(und die Organisatoren) wissen müssen. Ob ein kleines Kind allerdings an so einem Objekt etwas verloren hatte ist fraglich. Aus der Ferne bewundern genügt.Wie bei einem Krokodil.
Auch die Organisatoren werden jetzt wachgerüttelt sein. Für den Kleinen ist es zu spät.

Manfred Reinertz Barriera 02.07.202607:01 Uhr

Es ist ein Skandal, dass diese Angelegenheit so lange hinausgeschleppt worden ist, besonders für die betroffenen Eltern… keine Glanzleistung der Justiz in unserem Lande....und international gesehn ein Armutszeugnis.

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