Luxemburg-Stadt
Brutaler Übergriff in „Groussgaass“ im August: Berichterstattung war laut Lydie Polfer zum Teil falsch
Eine Frau wurde im August in der Hauptstadt mutmaßlich vergewaltigt. Laut der hauptstädtischen Bürgermeisterin seien damals teilweise falsche Tatsachen berichtet worden. Das habe das Opfer ihr gesagt.
Eine Frau ist im August in Luxemburg-Stadt brutal überfallen worden Foto: Editpress/Alain Rischard
Eine Frau wurde im August Opfer eines brutalen Übergriffs in der Oberstadt. Zunächst berichtete die Schutzinitiative „Ask for Angela“ über eine Vergewaltigung in der Grand-Rue in der Hauptstadt. Vier Tage nach dem gewaltvollen Übergriff schrieb auch die Staatsanwaltschaft von einem „schwerwiegenden Vorfall (...) im Bereich der Grand-Rue in Luxemburg-Stadt.“
Der Vorfall habe sich nicht in der Grand-Rue ereignet, sagte aber nun Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) am Dienstag beim monatlichen „City Breakfast“ im Rathaus. Das Opfer habe ihr demnach einen Brief geschrieben. „Es stimmt nicht, dass sich der Vorfall im öffentlichen Raum ereignete. Er passierte in einem Haus“, so Polfer. Auf Nachfrage des Tageblatt schreibt die Justiz, „dass sich der Übergriff am Eingang eines Gebäudes ereignet hat“. Ob es sich dabei um ein leerstehendes Haus oder um ein Wohngebäude handelt, beantwortet die Justiz in ihrer Antwort nicht.
Auch die Vorwürfe, dass Passanten dem Opfer nicht geholfen hätten, sind laut Lydie Polfer nicht wahr. So sagte die Bürgermeisterin: „Die Frau hat mir das in einem Telefongespräch bestätigt. Sie ist nicht glücklich über diese falsche Berichterstattung.“ Die Justiz hatte mitgeteilt, dass Passanten dem Opfer unmittelbar nach der Tat nicht geholfen hätten. Das ergaben laut der Staatsanwaltschaft die „ersten Ermittlungsergebnisse“.
Richtigstellung
In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir fälschlicherweise geschrieben, dass sowohl „Ask for Angela“ als auch die Justiz mitgeteilt hätten, Passanten hätten dem Opfer unmittelbar nach der Tat nicht geholfen. Diese Information stammte ursprünglich jedoch ausschließlich von der Justiz, nicht von „Ask for Angela“. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert und bitten um Entschuldigung für die ungenaue Darstellung.