Editorial
Inklusion darf nicht länger warten
Luxemburg stellt am Montag seinen dritten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Trotz wichtiger Fortschritte bestehen weiterhin zahlreiche Hürden für Menschen mit Behinderungen.
Sein Ministerium war beim dritten Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention federführend: Am Montag wird Familienminister Max Hahn mehr als nur ein Schulterzucken bereit haben. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Vor fast zwei Jahrzehnten hat sich Luxemburg dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Eingelöst ist dieses Versprechen bis heute nur teilweise. Am heutigen Montag wird bereits der dritte nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Welche Maßnahmen er konkret vorsieht, werden Betroffenenorganisationen und Presse erst im Laufe des Vormittags erfahren. Doch schon jetzt steht fest: Die Liste der noch zu bewältigenden Herausforderungen ist lang.
Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich inklusives Denken in Luxemburg langsam, aber sicher durchsetzt. Immerhin wurde in den vergangenen Jahren mit der Verabschiedung wichtiger Gesetze zur Barrierefreiheit, der Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der Reform des Wahlrechts, das nun auch Menschen unter Vormundschaft einschließt, einiges erreicht. Diese Fortschritte sind wichtig und dürfen nicht kleingeredet werden. Schließlich gaben bei der Volkszählung 2021 knapp 15 Prozent der Bevölkerung an, mit einer Behinderung zu leben. Inklusion ist somit kein Randthema, sondern betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung.
Probleme in der Praxis
Ein verabschiedetes Gesetz ist noch lange keine Garantie dafür, dass sich die Lebensrealität der Betroffenen tatsächlich verbessert. Zwischen politischen Beschlüssen, ihrer konkreten Umsetzung und der Anwendung im Alltag liegen oft Jahre. Noch immer sind zu viele öffentliche Räume und Dienstleistungen trotz gesetzlicher Vorgaben nicht für alle Menschen zugänglich. Was auf dem Papier längst geregelt ist, scheitert in der Praxis nicht selten an fehlenden Anpassungen, unklaren Zuständigkeiten oder schlicht an mangelndem Bewusstsein. Statt sich auf die geltenden Bestimmungen verlassen zu können, müssen Menschen mit Behinderungen immer wieder selbst auf Missstände aufmerksam machen und Lösungen einfordern.
Genau hier liegt eine der größten Herausforderungen für den neuen Aktionsplan: Es reicht nicht, weitere Maßnahmen anzukündigen und neue Ziele festzulegen. Entscheidend ist, dass bereits eingegangene Verpflichtungen endlich konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem das Recht auf persönliche Assistenz. Hier wurden im Rahmen des zweiten Aktionsplans zwar bereits wichtige Vorarbeiten geleistet, doch nun muss das Vorhaben endlich die weiteren gesetzgeberischen Hürden überwinden. Vor allem aber muss die Regierung eine Reform angehen, die schon seit Jahren eingefordert wird: die grundlegende Überarbeitung des Vormundschaftsrechts. Denn echte gesellschaftliche Teilhabe setzt voraus, dass auch das Recht auf Selbstbestimmung uneingeschränkt respektiert wird. Wer wissen will, wo alles noch nachgebessert werden muss, braucht nur einen Blick in den Schattenbericht zum Fortschritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu werfen.
Der dritte Aktionsplan muss mehr sein als ein weiterer Katalog guter Absichten. Luxemburg muss im Bereich Inklusion weiter seine vielen Hausaufgaben abarbeiten und darf sich nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen. Denn noch immer werden Menschen mit Behinderungen zu viele Hürden in den Weg gestellt, die längst der Vergangenheit angehören sollten.