Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg veröffentlichte am Dienstag ein Urteil mit großer Tragweite. Konkret stellten sich die Richter nach Klagen aus Österreich die Frage, ob das Publizieren der Namen von Dopingsündern im Bezug auf persönlichen Datenschutz legitim sei. Jetzt steht fest: Vorab sind in Zukunft Einzelfallprüfung und Interessenabwägung erforderlich.