Arbeitszeitmanipulation

Ex-Chef der Luxemburger Kriminalpolizei entgeht Disziplinarverfahren – wegen Verfahrensfehlers

Der Ex-Chef der Luxemburger Kriminalpolizei entgeht einer Disziplinarstrafe: Zwar sah der Disziplinarrat die wiederholte Arbeitszeit-Manipulation als erwiesen. Die Strafe kann aber nicht verhängt werden – weil Schmitz davor erlaubt worden war, aus dem Dienst auszuscheiden.

Steve Schmitz im Jahr 2013

Steve Schmitz im Jahr 2013 Foto: Editpress-Archiv/Hervé Montaigu

Steve Schmitz, der ehemalige Chef der Luxemburger Kriminalpolizei, entgeht einer Strafe durch ein Disziplinarverfahren. Schmitz war vorgeworfen worden, Dienstzeiten zu seinen Gunsten manipuliert zu haben. Zudem soll er Mitarbeiter gemobbt haben.

Wie Reporter.lu am Mittwoch berichtet, hat der Disziplinarrat das Verhalten Schmitz’ gegenüber seinen Untergebenen als „alles andere als vorbildlich“ eingestuft. Den Vorwurf des Mobbings hat der Disziplinarrat jedoch zurückgewiesen. Anders bei den Manipulationen der Arbeitszeit. Diese stufte der Rat tatsächlich „als erwiesen, schwerwiegend und wiederholt“ ein.

6.000 Euro Strafe

Laut Reporter schlug der Disziplinarrat Innenminister Léon Gloden (CSV) vor, gegenüber dem Polizisten eine „Geldbuße in Höhe der Hälfte eines monatlichen Bruttogrundgehalts“ zu verhängen. Das entsprach etwas mehr als 6.000 Euro.

Aber: Gloden konnte die Strafe nie aussprechen. Denn Schmitz’ Antrag, aus dem Dienst auszuscheiden und seine Pensionsansprüche geltend zu machen, wurde am 11. September 2025 „ohne Vorbehalt“ bewilligt. Dabei hatte es für das Ministerium Anweisungen gegeben, vor einer solchen vorbehaltlosen Entlassung eines Polizisten bei der Generalinspektion der Polizei (IPG) nachzufragen, ob gegen den Betroffenen möglicherweise ein Verfahren lief, schreibt Reporter.

Deren Untersuchungen waren laut dem Nachrichtenportal in dem Mobbingfall bereits am 1. Juli 2025 abgeschlossen, bei der Arbeitszeitmanipulation am 11. Juli.

Im Fall Steve Schmitz wurden diese Vorgaben des Ministeriums offenbar nicht befolgt, wie Reporter schreibt. Die vorzeitige Entlassung ermöglichte es ihm, der Disziplinarstrafe zu entgehen. Laut dem Portal ist die Rechtsprechung in diesem Fall eindeutig: „Wird ein vorbehaltloses Ausscheiden aus dem Dienst akzeptiert, während ein Disziplinarverfahren läuft, gilt dies als Verzicht auf die weitere Disziplinarverfolgung.“

Stelle in der Logistikabteilung

Das Disziplinarverfahren, das am 16. Februar 2026 eingeleitet wurde, musste eingestellt werden.

Schmitz (55) war von 2018 bis 2024 Chef der Kriminalpolizei. Wie das Wort Ende 2024 berichtete, trat Schmitz „aus persönlichen Gründen“ zurück und übernahm danach eine Stelle in der Logistikabteilung der Polizei. (sen)

3 Kommentare
Sack 19.09.202614:49 Uhr

Herr Gloden hat wie immer alles verpennt.
Wäre es nicht besser dieser Herr Minister nimmt seinen Hut.

Grober J-P. 15.09.202620:46 Uhr

"gilt dies als Verzicht auf die weitere Disziplinarverfolgung.“ Wenn ich richtig verstehe, muss man, ehe man zur Rechenschaft für ein Verbrechen am Dienstherren gezogen wird, einfach kündigen und somit ist die Sache erledigt. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich meine Firma noch ein klein wenig erleichtert, vor meinem Abgang, sch.....! Kriege den Verdacht nicht los, dass jemand eine Etage drüber was geflüstert hat, Steve, mach dich vom Acker, dann brauch ich nicht .........Tobias, bitte dran bleiben, Kriminalfall der besonderen Art. ??

Millie 15.09.202618:48 Uhr

Eng Beschlagnamung vu Gehalt kann nëmme vun engem Geriicht ordonéiert ginn, net vum Patron.

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