Bommeleeër-Bis-Prozess

Eine Bewährungsstrafe und fünf Freisprüche

Im Bommeleeër-Bis-Prozess wurde der frühere Leiter der „Brigade mobile de la Gendarmerie“ (BMG) und Generaldirektor der Polizei Pierre Reuland zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von über 5.000 Euro verurteilt. Die anderen fünf Angeklagten wurden freigesprochen.

Pierre Reuland, Maître Roland Assa und Guillaume Büchler warten vor der Urteilsverkündung in Gerichtssaal

Vor der Urteilsverkündung: Pierre Reuland , Maître Roland Assa und Guillaume Büchler Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Kein Tag wie jeder andere im Bezirksgericht Luxemburg. Nur auf den ersten Eindruck erscheint es wie „business as usual“. Das Urteil im Prozess wegen Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess wird nicht im großen, sondern im kleinen Saal nebenan verkündet. Ein junger Mann wird dort in Handschellen in den bereits vollen Saal geführt, wo fast kein freier Platz mehr zu finden ist. Polizei- und Justizbeamte im gesamten Raum verteilt. Dazwischen sitzen die bereits aus den Verhandlungstagen im November und Dezember letzten Jahres bekannten Angeklagten sowie deren Anwälte, außerdem die Vertreter der Nebenklage.

Der junge Mann in Handschellen, die ihm zwischenzeitlich abgenommen werden, muss nach vorn treten. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ewert liest im hohen Tempo das Urteil vor, eine Gefängnisstrafe und diverse Geldbußen. Der Verurteilte wird an seinen Platz im Gerichtssaal zurückgebracht und bekommt wieder seine Handschellen angelegt. Dann wird nahtlos zum Bommeleeër-Bis-Prozess übergegangen. Heute sitzen einstige führende Ordnungshüter mit gewöhnlichen Kriminellen im selben Boot, was heißt: auf den Gerichtsbänken. Früher auf zwei unterschiedlichen Seiten des Gesetzes, heute gemeinsam vor Justitia. Wie ein berühmter Luxemburger Anwalt einmal gesagt hat: „Manchmal ist es nur ein schmaler Grat. Wie bei einer Gratwanderung, einem Seiltanz. Es kann jeder abstürzen.“

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