Rüstungsindustrie
Regierung bringt neues Gesetz für Waffenhersteller auf den Weg
Luxemburg bekommt einen Rechtsrahmen für die Rüstungsindustrie: Der Regierungsrat hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der Herstellern von Verteidigungsgütern eine Zulassungspflicht und lückenlose Nachverfolgung vorschreibt.
Verteidigung trifft Wirtschaft Foto: Editpress/Julien Garroy
Wer in Luxemburg künftig Verteidigungsgüter herstellen will, braucht dafür eine Genehmigung. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Regierungsrat am Freitag gebilligt hat. Vorgelegt wurde er von Wirtschaftsminister Lex Delles (DP).
Bislang keine gesetzliche Grundlage
Bislang kennt das luxemburgische Recht keine spezifische Regelung für diesen Bereich. Der Entwurf soll diese Lücke nun schließen. Er beruht auf der Strategie zur Verteidigungsindustrie, die die Regierung im März 2026 verabschiedet hat. Er soll den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit geben. Zugleich soll das Land vom wachsenden Verteidigungsgeschäft wirtschaftlich profitieren, heißt es in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums.
Zentral ist die neue Zulassungspflicht. Wer produzieren will, muss einen Antrag beim Wirtschaftsministerium stellen. Geprüft wird unter anderem, ob die Führungskräfte und die tatsächlichen Eigentümer des Unternehmens ehrenhaft („honorable“) sind, ob die Firmenstruktur durchschaubar ist und ob Produktion und Lager ausreichend gesichert sind. Firmen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, bekommen keine Zulassung. Zu diesen Risiken zählt der Entwurf etwa Verbindungen zu Spionage, ausländischer Einflussnahme, Terrorismus, gewaltbereitem Extremismus, Massenvernichtungswaffen, organisierter Kriminalität oder Cyberkriminalität.
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Außerdem müssen die Hersteller jedes Produkt nachverfolgbar machen. In einem Register soll festgehalten werden, was mit ihm passiert: von der Herstellung bis zum Export, zum Einbau in ein anderes Gerät oder zur Zerstörung. Kontrolliert wird das von der Zollverwaltung.
Der Text zieht zudem eine klare Grenze zwischen Rüstungsgütern und Waffen für den zivilen Gebrauch, etwa für die Jagd oder den Schießsport. Für diese gelten weiter die bestehenden Waffengesetze.