Justiz

Fünf Polizisten von der Bahnhofswache wegen Gewalt verurteilt

Das Gericht sah keine mildernden Umstände durch das Umfeld gegeben.

Polizeikommissariat Bahnhofswache in Luxemburg-Stadt mit uniformierten Beamten im Einsatzbereich

Tatort Polizeikommissariat: Die Bahnhofswache in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Die 12. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg hat fünf Polizisten der ehemaligen Wache Luxemburg-Bahnhof zu Haftstrafen von zwei und drei Jahren sowie zu Geldstrafen von 5.000 und 2.000 Euro verurteilt. Ein Teil der Strafen ist zur Bewährung ausgesetzt, teils ganz, teils teilweise.

Ein 36-jähriger Beamter wurde unter anderem für schuldig befunden, einen in einer Zelle der Wache CR3 untergebrachten Mann geschlagen zu haben. Vier weitere wurden verurteilt, weil sie ihn deckten. Am Abend des 20. Mai 2023 schlug Tom D. dem Mann mehrfach ins Gesicht und gegen die Rippen. Das Opfer wurde am Auge und an den Rippen verletzt. Es folgten zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Ein junger Beamter, der zur Tatzeit anwesend gewesen war, hatte von seinem Vorgesetzten den Auftrag erhalten, einen Einsatzbericht zugunsten der Polizisten zu verfassen. Der junge Beamte zeigte die Vorfälle an und brachte so die fragwürdigen Methoden der Wache ans Licht, darunter Gewalt und Demütigungen gegenüber neuen Rekruten und Festgenommenen.

Ein Teil dieser Fälle wurde in zwei zusätzlichen Korrektionalverfahren verhandelt. Der Vorgesetzte wurde in dem ersten freigesprochen und in dem anderen zu 24 Monaten Haft mit voller Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Dasselbe gilt für einen weiteren Polizisten. Tom D. wurde im Nebenverfahren freigesprochen. Ein im Kriminalverfahren beteiligter Polizist erhielt zusätzlich sechs Monate Haft mit voller Bewährung und eine Geldstrafe von 1.000 Euro.

Dieser Text erschien auf Französisch im „Le Quotidien“ und wurde mit maschineller Unterstützung ins Deutsche übersetzt.

Das Strafmaß im Hauptverfahren

  • Tom D. (Hauptangeklagter)

Drei Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung. 5.000 Euro Geldstrafe. Beteiligt am Schadenersatz an das Opfer.

  • André A. (damaliger Vorgesetzter)

Drei Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung. 5.000 Euro Geldstrafe.

  • Rick S.

Drei Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung. 5.000 Euro Geldstrafe. Beteiligt am Schadenersatz an das Opfer.

  • Joé Kalmes (Basketball-Nationalspieler)

Zwei Jahre Haft, vollständig zur Bewährung ausgesetzt. 2.000 Euro Geldstrafe. Beteiligt am Schadenersatz an das Opfer.

  • Das Opfer Fernando V. erhält 5.000 Euro Schadenersatz.

Das Gericht blieb hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die Haftstrafen von bis zu sechs Jahren gefordert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb von 40 Tagen kann Berufung eingelegt werden.

3 Kommentare
Manfred Reinertz Barriera 25.06.202621:57 Uhr

Gelinde gesagt sind diese Polizisten nur sehr leicht bestrafft worden, weil eben die Justiz andere Maßstäbe scheinbar dort angewandt hat.......

Robert Hottua 25.06.202616:28 Uhr

Sitzwachenfreie Fixierungen, bei denen auch meistens körperliche Gewalt angewendet wird, sind ebenfalls Gewaltverbrechen, die bestraft werden müssen. Das gilt auch für die SchreibtischtäterInnen. Ich habe in 12 Jahren wahrscheinlich mehr als 1.000 solcher Folterverbrechen erlebt. MfG, Robert Hottua

Guy Mathey 25.06.202614:57 Uhr

Sind Gewalttaten etwa Bagatellvergehen? Oder wie ist es erklärbar, dass in diesem Kontext immer wieder Bewährungsstrafen verhängt werden? Stellt eine Verhöhnung der Opfer dar!

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