Staatsanwaltschaft

Like unter „LGBTQ vernichten“ – ADR-Abgeordneter Weidig erhält Verwarnung

Der ADR-Abgeordnete Tom Weidig hat einen Facebook-Kommentar gelikt, der für die Justiz einen „Aufruf zum Hass“ darstellt. Dafür erhält er jetzt eine Verwarnung. Der Urheber des Kommentars selbst wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Tom Weidig wird von der Justiz verwarnt

Tom Weidig wird von der Justiz verwarnt Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

Der ADR-Abgeordnete Tom Weidig wird von der Staatsanwaltschaft verwarnt. Das berichtet die Luxemburger Justiz am Mittwoch. Grund ist Weidigs Facebook-Like unter einem Kommentar vom 8. Februar 2025. Der Kommentator schrieb unter einen Weidig-Post über Transfrauen: „Mir mussen och hei kempfen an LGBTQ vernischten.“ Der Abgeordnete versah diesen Satz mit einem Like. Die Staatsanwaltschaft schreibt: „Personen, die identifiziert wurden, weil sie den Kommentar mit einem Like versehen haben, erhielten eine schriftliche Verwarnung von der Staatsanwaltschaft.

Verfasser muss 1.500 Euro zahlen

Der Verfasser des Kommentars selbst wird weit höher bestraft: Er wurde am 17. Juni wegen Aufhetzung zum Hass zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Zudem hat er im Laufe des Verfahrens einen symbolischen Betrag von 25 Euro an den Verein „Rosa Lëtzebuerg“ gezahlt.

Tom Weidigs Like unter dem LGBTQ-feindlichen Kommentar

Tom Weidigs Like unter dem LGBTQ-feindlichen Kommentar

Eine schriftliche Verwarnung wie die, die gegen Weidig ausgesprochen wurde, ist „eine Mahnung zur Einhaltung des Gesetzes, die die betroffene Person über die Strafen informiert, denen sie sich durch ihr Verhalten aussetzt“, schreibt die Justiz. Zudem wird klargestellt, dass im Wiederholungsfall ohne Verwarnung auch wegen der vergangenen Tat das Gericht eingeschaltet werden kann.

Andere Parteien forderten Saktionen

Weidigs Like hatte im vergangenen Jahr für Aufruhr gesorgt. Die sechs anderen Chamberparteien haben nach dem – erneuten – Aussetzer Weidigs einen offenen Brief an Parteipräsidentin Alexandra Schoos gerichtet. „Wir fordern Sie daher auf, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und unverzüglich die notwendigen Sanktionen gegen den Abgeordneten Tom Weidig zu verhängen.“

Die ADR selbst beließ es schlussendlich bei einer „Verwarnung“. Weidig habe sich „erklärt und entschuldigt“, hieß es in einer Pressemitteilung der rechtspopulistischen Partei im Februar 2025. „Er hat eingesehen, dass er einen Fehler gemacht hat.“ Das Nationalkomitee sei nach einem „klärenden und offenen Gespräch unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass Herr Weidig keine Leute vernichten will und auch nicht dazu aufrufen wollte“.

„Im Eifer des Gefechts“

Weidig selbst hatte kurz nach seinem Like einen Rückzieher gemacht und von einem Like, den er „im Eifer des Gefechts“ gesetzt habe, gesprochen.

Eine Entschuldigung, die zumindest von der Luxemburger Organisation „Rosa Lëtzebuerg“, die sich für die Interessen von LGBTIQ-Menschen in Luxemburg einsetzt, nicht als solche durchgehen gelassen wurde. Sowohl gegen Tom Weidig als auch gegen den ursprünglichen Verfasser des Facebook-Posts hatte die Organisation Anzeige erstattet. „Rosa Lëtzebuerg ist nicht nur entsetzt über den Post, aber noch viel mehr darüber, dass der von einem gewählten Volksvertreter geliket wurde“, schrieb die Organisation damals. (sen)

4 Kommentare
Joss 25.06.202609:14 Uhr

"Im Eifer des Gefechts"....an dat fir e "Politiker", deen iergendeppes soll fir d'Land entscheeden. Dann hoffe mer mol dass Lëtzebuerg keng sou Leit un d'Spëtzt krit, déi sou "im Eifer des Gefechts" handelen a sech strofbar maachen.

Fraulein Smilla 24.06.202618:00 Uhr

Die twitter ( X ) Instagram , Facebook ... Hand ist bei manchen eben schneller als die Neuronenschaltungen im Gehirn , besonders im Eifer des Gefechts .

Ups 24.06.202613:19 Uhr

Luxemburgs "Höcke" wird verwarnt. Wann schickt der Wähler diese ganze Gurkentruppe nach Moskau.Der Fernand kennt sich aus.

Guy Mathey 24.06.202612:56 Uhr

Sollte die Gesetzgebung es derzeit nicht hergeben, so muss sie zeitnah angepasst werden, damit künftig Aufhetzung und Hass und deren Verbreitung, so z.B. "hate speech" in den sozialen Medien zwingend mit einer Haftstrafe bestraft werden muss. Un ausserdem, nur Menschenverachter liken sowas "im Eifer des Gefechts".

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