Im Jahr 1948 wurde die Sklaverei durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen weltweit geächtet. Vor diesem Hintergrund ist Luxemburgs Enthaltung bei der Abstimmung über die Resolution, den transatlantischen Sklavenhandel als „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ einzustufen, umso befremdlicher.