Luxemburg

Mindestabstand beim Überholen gilt nicht für Radfahrer

Autofahrer müssen einen seitlichen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu Fahrradfahrern einhalten. Umgekehrt ist das nicht der Fall, antwortet die Verkehrsministerin auf eine parlamentarischen Frage.

Radfahrer fahren sicher eng an parkenden Autos vorbei – Verkehrssicherheit und Platz für Fahrräder auf der Straße

Eng an stehenden Autos vorbei – für Radfahrer erlaubt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Autofahrer müssen beim Überholen von Radlern einen Abstand von 1,50 Meter einhalten. So schreibt es der „Code de la route“ seit 2018 vor. Diese Regel wurde eingeführt, um besonders vulnerable Verkehrsteilnehmer – zum Beispiel Radfahrer – zu schützen. Umgekehrt gilt dies nicht, wie Verkehrsministerin Yuriko Backes (DP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage von Michel Lemaire (ADR) schreibt. Der Abgeordnete wollte insbesondere wissen, wie es sich verhält, wenn Radfahrer im Stau an Autos vorbeifahren. Wie die Ministerin in ihrer Antwort schreibt, verletzen Fahrradfahrer die Abstandsregel nicht, „weil sie für sie nicht gilt.“ Dadurch käme es auch zu keinen Geldstrafen gegen Zweiradfahrer.

Es sei seit 2001 erlaubt, dass Radfahrer an stehendem Verkehr vorbeifahren, um zum Beispiel den Wartebereich für Fahrradfahrer vor einer Ampel zu erreichen. „Das Manöver muss im Respekt der Sicherheit durchgeführt werden, aber es ist kein spezieller Abstand vorgeschrieben.“

Überbeschilderung ist kontraproduktiv

Ein weiteres Thema der Frage des Abgeordneten war die Sensibilisierung von Fahrradfahrern bezüglich ihrer gesetzlichen Pflichten. Wie die Ministerin schreibt, ist Sensibilisierung eine zentrale Säule der Verkehrssicherheit. Das Ministerium werde daher auch in Zukunft gezielte Informationskampagnen durchführen, die sich an alle Verkehrsteilnehmer richten. Bei bekannten Konfliktpunkten setze man auf punktuelle Aktionen. Allerdings sei es nicht Ziel, allgemeine Regeln des „Code de la route“ dauerhaft auszuschildern. „Eine systematische Zusatzbeschilderung würde zu Überbeschilderung und Ablenkung führen.“ Besonders auf Fahrradwegen sei dies sogar kontraproduktiv. Allerdings weise man an ausgewählten Orten auf die Abstandsregel hin.

Bei der Sensibilisierung von Radfahrern setze man verstärkt auf Programme in den Schulen. Zusätzlich seien die Fahrradverbände, die vom Verkehrsministerium finanzielle Unterstützung erhalten, selber daran interessiert, an Kampagnen mitzuarbeiten. Darüber hinaus organisieren sie auch eigene Kampagnen, wie zum Beispiel jeden November „Be visible – be safe“, um an die Wichtigkeit ordentlicher Beleuchtung in den Wintermonaten zu erinnern.

5 Kommentare
Nagi Tanka 20.01.202611:09 Uhr

A wann de Velosmetti sech da bei rout rechts lânscht quëtscht an engem den Aussespigel mathëllt.
Därf een dann eventuell ëppes soen oder esou guer vléicht t'Repatiounskäschte verlângen? Wann en da nach nët, wéi deemols op der Stäreplatz schons verschwonnen ass. Eng Assurance an e Nummerschëld huet e jo sécher net.

Phil 19.01.202610:42 Uhr

In der alltäglichen Praxis ist diese Regelung durch den Fahrbahnverengungs, beziehungsweise Schikanenfetisch des Transportministers quasi nicht einzuhalten. Mit dieser einseitigen, fast diskriminierenden Regel, vertieft Yuriko Backes den Graben zwischen Autofahrer und Velozipedbenutzer nur noch mehr.

Jemp 19.01.202609:57 Uhr

Würde die Ministerin sich wirklich um die Sicherheit der Radfahrer scheren, dann wuerde sie den Fahrradverkehr auf Strassen, wo auch Autos, Laster, Busse und Traktoren fahren, sofort verbieten. Solange diese verschiedenen Fahrzeuge auf derselben Strasse fahren, wird es auch Unfälle mit Fahrrädern geben, bei denen der Radfahrer natürlich schlecht wegkommt. Die Nachfolgerin des ehemaligen Blitzministers will ganz einfach nur der Bevölkerung das Fahrrad gegen ihren Willen aufzwingen, weder aus ökologischen noch aus Sicherheitsgründen, sondern aus finanziellen. Autos kosten den Staat viel Geld, wegen der Infrastruktur, die man für sie braucht. Die beste Methode den teuren Autoverkehrvzu begrenzen, ist nun mal den Verkehr durch Fahrräder stark zu behindern.

Yves ALTWIES 19.01.202609:52 Uhr

Wat ee Kabes an der Form de Velo matt engem Auto ze verglaichen

Nomi 18.01.202613:04 Uhr

Wann en wierklech well d'Secherheet staerken, muss, mussen die 2 Vekei'ersteilnehmer gleichberechtegt responsabilisei'ert sinn, well wann di 2 gleichberechtegt, an verpflichtend obpassen, geschei'en manner Akzidenter !

Do ass eis Ministesch ferm um Holzwee !!

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