Zweiter SREL-Prozess

Berufungsgericht spricht Mille und Kemmer schuldig – Urteil fällt ohne Strafen aus

Die ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter Marco Mille und André Kemmer sind im zweiten SREL-Prozess schuldig gesprochen worden. Sie erhalten jedoch keine Strafe – die Taten liegen zu lange zurück, hat das Luxemburger Bezirksgericht entschieden.

Marco Mille und André Kemmer im Gerichtssaal nach Verurteilung im zweiten SREL-Prozess

Marco Mille und André Kemmer sind im zweiten SREL-Prozess schuldig gesprochen worden Fotos: Editpress/Didier Sylvestre

Im zweiten SREL-Prozess sind die beiden ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter Marco Mille und André Kemmer schuldig gesprochen worden. Das meldete Radio 100,7 am Mittwoch. Eine Strafe erhielten sie jedoch nicht, da die Taten lange zurückliegen, wie das Berufungsgericht in Luxemburg-Stadt am Mittwoch entschied.

Mille und Kemmer sollen vor rund 20 Jahren CDs im Zusammenhang mit der „Bommeleeër“-Affäre aus dem Geheimdienst entfernt haben. Die beiden hatten zudem gemeinsam mit dem untergetauchten Ex-Geheimdienstler Frank Schneider ein Gespräch mit dem damaligen Premierminister Jean-Claude Juncker (CSV) mittels einer präparierten Uhr aufgezeichnet. Im Juni 2020 sprach das Gericht die drei Angeklagten in erster Instanz frei.

Schneider war darüber hinaus 2023 aus seinem Hausarrest in Lothringen verschwunden. Nach Angaben von Reporter.lu ist er jedoch inzwischen wieder in Luxemburg gemeldet. Am Prozess nahm er laut Radio 100,7 nicht teil. (les)

3 Kommentare
Manfred Reinertz Barriera 18.03.202620:32 Uhr

Wer hat denn diese Verfahrensverschiebungen zu verantworten, war es gewollt vielleicht? Die Frage darf man sich doch stellen....

Yves ALTWIES antwortete am 18.03.202621:25 Uhr

Es sei erlaubt, dese Frage zu stellen !!

Yves ALTWIES 18.03.202619:37 Uhr

Eine von der Exekutive unabhaengige Staatsanwaltschaft, der heutigen internationalen Rechtsprechung zufolge, eine "conditio sine qua non" eines jeden diesen Namen verdienenden Rechtsstaates, haette zweifellos das Potenzial, solche willkuerlichen Verfahrensverschleppungen zu unterbinden. Eine anachronische luxemburger Strafverfolgung nach Gutduenken der politisch Veranwortlichen demzufolge. Besonderer Dank gebuehrt hierfuer u. anderem, dem im Zuge der Verfassungsrevision sehr engagierten, ehrwuerdigen rapporteur Gloden.

Ph 18.03.202618:30 Uhr

Man hätte das Geld des Steuerzahlers also auch sparen können , ausser Spesen nicht gewesen, nur kleine Fische bekommen eine Strafe. Luxembourg eben

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