„Kompromiss- und Gesprächsbereitschaft“

CGFP setzt Schlichtungsverfahren gegen Regierung aus

Die Beamtengewerkschaft CGFP hat das Schlichtungsverfahren gegen die Regierung vorerst ausgesetzt. Laut Gewerkschaft zeige die Regierung Kompromiss- und Gesprächsbereitschaft.

Beamtengewerkschaft CGFP setzt Schlichtungsverfahren mit Regierung aus, Protest und Verhandlungen im öffentlichen Dienst

Die Beamtengewerkschaft CGFP hat das Schlichtungsverfahren gegen die Regierung ausgesetzt Symbolfoto: Editpress-Archiv/Isabella Finzi

Die Beamtengewerkschaft CGFP hatte am vergangenen 27. Oktober ein Schlichtungsverfahren gegen die Regierung eingeleitet. Anlass war der Plan von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV), eine nationale Einkaufs- und Logistikzentrale zur Beschaffung von Medikamenten und medizinischer Ausstattung zu schaffen. Die neue Zentrale – mitsamt Personal – sollte einem privatrechtlichen Statut unterstellt werden. „Damit verstößt die Regierung klar gegen das Gehälterabkommen von 2002“, schrieb die CGFP im Oktober. Es sei „inakzeptabel, dass künftig eine öffentliche Einrichtung nach privatrechtlichen Regeln für die Medikamentenversorgung verantwortlich sein soll“.

Wie aus einem Presseschreiben der Gewerkschaft vom Freitag hervorgeht, zeigt die Regierung in dieser Frage nun „Kompromiss- und Gesprächsbereitschaft“. Der CGFP seien „zeitnahe Gespräche über den künftigen Umgang mit öffentlichen Einrichtungen“ zugesichert worden. Außerdem wolle die Regierung den noch ausstehenden Gesetzentwurf zur Errichtung der Einkaufs- und Logistikzentrale vorerst zurückzustellen.

CGFP: „Behalten uns vor, Verfahren wieder aufzunehmen“

Vor diesem Hintergrund habe die CGFP entschieden, das eingeleitete Schlichtungsverfahren zunächst ruhen zu lassen „um den Verhandlungen genügend Raum zu geben“. Die Gewerkschaft betont ihre klare Position: „Staatliche Kernaufgaben, besonders im Gesundheitswesen, dürfen nicht in privatrechtliche Strukturen ausgelagert werden.“ Die Verantwortung für die öffentliche Gesundheit liege beim Staat und dürfe nicht dem Profit untergeordnet werden.

Ein Schlichtungsverfahren dient laut CGFP nicht dem Selbstzweck, sondern sei ein Instrument, wenn die Politik den Sozialdialog blockiert. Bei den vorstehenden Gesprächen werde die Gewerkschaft ihre Rechte sowie die Interessen der Beschäftigten „konsequent wahren“. Zeige die Regierung keine Einsicht, behalte man sich vor, das Schlichtungsverfahren wieder aufzunehmen und weitere gewerkschaftliche Schritte zu prüfen. (les)

1 Kommentare
Manfred Reinertz Barriera 07.02.202607:35 Uhr

Also die Macht der CGFP ist so groß, dass sie der Regierung vorschreiben kann, was die tum kann und was nicht, das ist eine Anmaßung, die wirklich zu weit geht, die Regierung, die im Einverständnis mit den Abgeordneten das Land regiert, kann doch nicht einer Gewerkschaft unterworfen sein. Das ist eine Amtsanmassung, die nicht geduldet werden sollte.

Yves ALTWIES antwortete am 07.02.202611:38 Uhr

Ihre Analyse trifft den Kern der Sache. MfG

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