Datenschutzkommission-Fall zurückverwiesen
Online-Riese Amazon entgeht vorerst 746-Millionen-Euro-Bußgeld
Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der nationalen Datenschutzbehörde aufgehoben, mit der dem Online-Handelsunternehmen Amazon eine Geldstrafe von 746 Millionen Euro sowie Zwangsmaßnahmen mit täglichen Strafzahlungen auferlegt worden waren. Grund für die Rückweisung ist unter anderem die fehlende Prüfung von Vorsatz oder Fahrlässigkeit durch die CNPD.
Amazon wurde 2021 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu einer Geldstrafe verurteilt Symbolfoto: AFP
Das Verwaltungsberufungsgericht hat eine Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) gegen einen der weltweit größten Onlinehändler aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung an die Datenschutzbehörde zurückverwiesen. Das teilte die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung vom Freitag mit. Die CNPD hatte Amazon im Juli 2021 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) im Zusammenhang mit interessenbasierter Werbung insbesondere zu einer Geldstrafe von 746 Millionen Euro sowie zu Zwangsmaßnahmen unter Androhung einer täglichen Geldstrafe von 746.000 Euro verurteilt.
Das Gericht bestätigte im Urteil vom 12. März im Wesentlichen die vom Verwaltungsgericht bereits festgestellten DSGVO-Verstöße, „mit Ausnahme eines Punktes der Berufungsklägerin bezüglich des Umfangs der von der CNPD durchgeführten Untersuchung, die vom Gerichtshof als außerhalb des Umfangs liegend und nicht zu einer Entscheidung gegen die Berufungsklägerin führend beurteilten Rügen gemäß Artikel 21 der DSGVO“, geht aus der Mitteilung hervor. Während der Verhandlung erklärten beide Seiten jedoch, dass Amazon seine Systeme inzwischen angepasst habe und die beanstandeten Datenschutzprobleme mittlerweile behoben seien.
Entscheidend für die Aufhebung der CNPD-Entscheidung war, dass die Behörde nicht geprüft hatte, ob dem Unternehmen ein vorsätzlicher Verstoß gegen die DSGVO oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, und nicht ausreichend begründet hatte, warum unmittelbar eine Geldbuße verhängt wurde – wie es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union erforderlich ist.
Der Gerichtshof hat die ursprüngliche Entscheidung der CNPD daher in allen Punkten aufgehoben. Die Datenschutzkommission muss nun erneut prüfen, ob ein schuldhaftes Verhalten vorlag und welche Sanktion gegebenenfalls angemessen ist. (DJ)
Stellungnahme von Amazon
Amazon begrüßt das Urteil. Das Unternehmen erklärt in einer Pressemitteilung: „Wir freuen uns, dass das luxemburgische Berufungsgericht die Entscheidung der CNPD aufgehoben und unsere Position anerkannt hat.“ Der Schutz von Kundendaten habe für den Konzern höchste Priorität, zugleich arbeite man kontinuierlich daran, neue Dienste zu entwickeln und zu verbessern.
Nach eigenen Angaben arbeitet Amazon bei der Einführung neuer Angebote regelmäßig mit Aufsichtsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass Innovationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zugleich verwies der Konzern darauf, dass mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzregeln im Jahr 2018 zunächst unklare Vorgaben zur Anzeige personalisierter Werbung bestanden hätten.
Amazon betont, man habe von Anfang an versucht, Nutzern mehr Kontrolle darüber zu geben, ob sie interessenbasierte Werbung sehen möchten. Gegen das ursprüngliche Urteil und die aus Sicht des Unternehmens unverhältnismäßig hohe Geldbuße habe man daher Berufung eingelegt.