Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der nationalen Datenschutzbehörde aufgehoben, mit der dem Online-Handelsunternehmen Amazon eine Geldstrafe von 746 Millionen Euro sowie Zwangsmaßnahmen mit täglichen Strafzahlungen auferlegt worden waren. Grund für die Rückweisung ist unter anderem die fehlende Prüfung von Vorsatz oder Fahrlässigkeit durch die CNPD.